Informationen zu Auftragserteilungen
Auftragserteilungen im Rahmen des Konjunkturpakets II

Das derzeit geltende Vergaberecht soll mithilfe des Konjunkturpaketes II vereinfacht werden, um Investitionen in einem kürzeren Zeitraum zu realisieren. Grundlage in Rheinland-Pfalz ist der Runderlass des Ministerrates von Rheinland-Pfalz vom 13.02.2009. Dies betrifft nationale Vergabeverfahren.
Über die Auftragserteilungen bei beschränkten Ausschreibungen und freihändigen Vergaben ohne Teilnahmewettbewerb sind nach Zuschlagserteilung auf der Internetseite der jeweiligen Vergabestelle des Auftraggebers zu informieren. Diese Informationen sind für mindestens einen Monat zu veröffentlichen. Dies betrifft Maßnahmen mit folgenden Wertgrenzen:
- Bauleistungen (VOB)
nach beschränkter Ausschreibung ab 150.000 €
nach freihändiger Vergabe ab 50.000 € - Liefer- und Dienstleistungen (VOL / VOF) ab 25.000 €.
Es liegen derzeit keine Auftragserteilungen im Rahmen des Konjunkturpaketes II vor.
Informationen zu Auftragserteilungen gemäß § 20 Abs. 3 VOB/A
Gemäß § 20 Abs. 3 VOB/A informiert der Auftraggeber nach Zuschlagserteilung bei beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb und freihändigen Vergaben ohne Teilnahmewettbewerb über jeden vergebenen Auftrag auf Internetportalen, Beschafferprofilen oder ihren Internetseiten. Diese Informationen sind für 6 Monate zu veröffentlichen. Dies betrifft Maßnahmen mit folgenden Wertgrenzen:
nach beschränkter Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb ab 25.000 € ohne Umsatzsteuer
nach freihändiger Vergabe ab 15.000 € ohne Umsatzsteuer
a) Name des Auftraggebers und Kontaktdaten
b) gewähltes Vergabeverfahren
c) Auftragsgegenstand
d) Ort der Ausführung
e) Name des beauftragten Unternehmens
./.
Es liegen derzeit keine Auftragserteilungen zur Information gemäß § 20 Abs. 3 VOB/A vor.
Informationen zu Auftragserteilungen nach beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb und freihändigen Vergaben ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 19 Abs. 2 VOL/A
Gemäß § 19 Abs. 2 VOL/A informiert der Auftraggeber nach Zuschlagserteilung bei beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb und freihändigen Vergaben ohne Teilnahmewettbewerb für die Dauer von drei Monaten über jeden vergebenen Auftrag ab einem Auftragswert von 25 000 € ohne Umsatzsteuer auf Internetportalen oder ihren Internetseiten.
Name des Auftraggebers
Name des beauftragten Unternehmens
Vergabeart Art und Umfang der Leistungen
Zeitraum der Leistungserbringung
./.
Es liegen derzeit keine Auftragserteilungen zur Information gemäß § 19 Abs. 2 VOL/A vor.

