Erste Anliegerversammlung …

01.09.2020 | ARANT, Blog Betriebszweig Abwasserbeseitigung

… zum Thema „Verlegung einer Abwasserpumpleitung von Welgesheim nach Grolsheim“ der Verbandsgemeindewerke Sprendlingen-Gensingen AöR

Der Bau/Verlegung der Abwasserpumpleitung von Welgesheim nach Grolsheim beginnt ab Februar 2021. Hierzu haben die Verbandsgemeindewerke Sprendlingen-Gensingen AöR am 10. September 2020 zu einer Anliegerversammlung in die Nahelandhalle in Grolsheim eingeladen. Zu den Informationen, hatten die Bürger und Bürgerinnen die Möglichkeit Fragen zu stellen.

Herr Oliver Wernersbach Verwaltungsratsvorsitzender und Frau Rika Glöde Vorstand der Verbandsgemeindewerke Sprendlingen-Gensingen AöR haben die zahlreichen interessierten Bürgerinnen und Bürger zur ersten Anliegerversammlung begrüßt.

Ebenfalls anwesend waren Ortsbürgermeister der Gemeinde Grolsheim Herr Matthias Hang, Ortsbürgermeister der Gemeinde Gensingen Herr Armin Brendel und Ortsbürgermeister der Gemeinde Welgesheim Herr Michael Leisenheimer und unterstrichen damit ihre Unterstützung zu diesem Vorhaben.

Generalplaner Herr Dipl. Ing. Bernd Hartmann vom Ingenieurbüro Hartmann & Ruess GmbH stellte das Vorhaben kurz vor:

  • Rund 7 Kilometer Druckleitung wird zwischen der heutigen Kläranlage in Welgesheim und der neuen Abwasserreinigungsanlage Nahetal (ARANT) in Grolsheim gebaut.
  • Die Trasse führt fast ausschließlich über öffentliche Straßen und Wege.
  • Die Leitungen werden mit einer Wanderbaustelle über Kopf verlegt. Die Baumaschinen schaffen rund 80 bis 100 Meter am Tag.
  • Es wird einige Kreuzungen geben. Das betrifft die Bahn, die Autobahn, Bundes- und Landesstraßen, Hochdruckgasleitungen, den Wiesbach u.a.
  • Die Maßnahme wird im Winter ausgeschrieben. Voraussichtliche Bauzeit Frühsommer 2021 bis Herbst 2022.
  • Der finale Zeitplan, wann und wo gebaut wird hängt von den Belangen des Natur- und Umweltschutzes ab (Flora und Fauna) sowie von den Bedürfnissen und den Anforderungen der Anlieger.

Bauherr und Planer verweisen darauf, dass sie versuchen Einschränkungen, die durch den Bau entstehen, so gering wie möglich zu halten. So soll es keine langen Sperrungen der Wege geben. Bei Anliegern wurde bereits nachgefragt, ob sie Flächen zum Beispiel für Baustelleneinrichtungen zur Verfügung stellen.

Eine rege Diskussion gab es zum Thema Ernteausfälle und Schadensersatz bei längeren Ausfällen kontra EU-Subvention bei Betretung / Benutzung der Acker- und Weinbauflächen.

Vielen Fragen konnten im runden Kreis und im Anschluss in Einzelgesprächen geklärt werden.

Oliver Wernersbach und Rika Glöde betonten den Wunsch nach größtmöglicher Beteiligung und Einbindung der betroffenen Anlieger, Eigentümer und Pächter. Sie möchten weiterhin mit ihnen in Kontakt bleiben.

Nach der Auftragsvergabe wird es eine weitere Anliegerversammlung mit Vorstellung der Baufirma und Benennung der regelmäßigen Baustellentermine geben.

Ein Dankeschön an Ortsbürgermeister Matthias Hang, dass diese Versammlung in der Nahelandhalle in Grolsheim stattfinden konnte. Somit konnten wir die Abstandsregeln in diesen Zeiten sehr gut einhalten.

Ebenso bedanken wir uns bei allen Beteiligten, für Ihr Interesse und die offene Diskussion und freuen uns auf die zweite Anliegerversammlung mit Ihnen.

Ihre Verbandsgemeindewerke Sprendlingen-Gensingen AöR

Fragen und Antworten von der ersten Anliegerversammlung:

Wann beginnen die Bauarbeiten?
Vorgesehen ist die Ausschreibung der Baumaßname im Winter 2020. Die voraussichtliche Bauzeit ist im Frühsommer 2021 bis Herbst 2022 geplant.
Der finale Zeitplan, wann und wo gebaut wird hängt von den Belangen des Natur- und Umweltschutzes ab (Flora und Fauna) sowie von den Bedürfnissen und den Anforderungen der Anlieger.

Was ist eine Wanderbaustelle?
Eine in Teilabschnitte eingeteilte Baustelle, die nacheinander abgearbeitet wird, um so die Verkehrsbehinderung gering zu halten. Bei einer Trassenlänge von rd. 7 km handelt es sich um ein Linienbauwerk, dessen Herstellung mit der Rohrverlegung ständig fortschreitet. Die Baustelle wandert somit vom Startpunkt, der Pumpstation Welgesheim hin zum Zielpunkt bei der neuen ARANT.

Wie viele Meter werden am Tag von der Baufirma geschafft?
Die Baumaschinen schaffen rund 80 – 100 Meter am Tag.

Gibt es für die Grundstückseigentümer und Pächter vorab eine Information, wann sich die Baustelle dem Grundstück nähert?
Nach der Auftragsvergabe wird es eine weitere Anliegerversammlung mit Vorstellung der Baufirma und Benennung der regelmäßigen Baustellentermine an. Hier dürfen selbstverständlich auch Eigentümer und Pächter teilnehmen.

Was ist eine Über-Kopf-Baustelle?
Die Baumaschinen stehen in den öffentlichen Wegeparzellen, in denen die Leitung vorrangig verlegt wird, hintereinander. So können die Leitungen über Kopf verlegt werden. Der Weg wird von der vorderen Baumaschine geöffnet, die Mittlere verlegt die Leitung und die hintere Baumaschine schließt den Weg wieder.

Ist beabsichtigt die Baumaschinen auch auf Privatgrundstücken fahren zu lassen?
Es werden Baustelleneinrichtungen errichtet werden. Hier werden die Baumaschinen auch auf Privatgrund fahren (nach vorheriger Absprache und Genehmigung). Weiteres Befahren von Privatgrundstücken ist nicht vorgesehen. Es wird vorab eine amtliche Grenzfeststellung eingeleitet, hierzu schreiben werden Eigentümer und Pächter angeschrieben. Falls es dennoch zum Befahren von Privatgrund kommen sollte, bitten wir um umgehende Meldung.

Wie sollen sich die Grundstückseigentümer/Pächter verhalten, wenn es doch zu einem Schaden auf den privaten Flächen kommt?
Die Verbandsgemeindewerke Sprendlingen-Gensingen AöR sind jederzeit erreichbar und kümmern sich um den entstandenen Schaden. Hier ist eine genaue Dokumentation wichtig (Bilder vom Schaden).
Erreichbar sind die VG-Werke über die
Telefonnummer 06701/201-600 oder
per E-Mail unter service@vgwerke-sg.de

Gibt es Möglichkeiten für Eigentümer und Pächter den evtl. Sanktionen durch die Kreisverwaltung wegen der Nichteinhaltung der eingesäten Flächen, zu umgehen?
Die VG-Werke haben Kontakt zur Kreisverwaltung hergestellt um das Thema rund um die Sanktionierung zu klären. Hier wurde uns zugesichert das die bewirtschafteten Flächen von der Sanktionierung ausgenommen werden.

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