Antrag von Nebenzählern
Nebenzähler – Antrag zur Reduzierung der Schmutzwassergebühr
Am 22.11.2021 wurde dem Verwaltungsrat der VG-Werke die Umstellung bei der Beantragung von Nebenzählern mitgeteilt. Die Änderung wird zum 01.01.2022 eingeführt und gilt nicht für noch gültige Nebenzähler.
Als Nebenzähler werden zusätzliche Wasserzähler bezeichnet, die neben dem Hauptzähler das verbrauchte Trinkwasser messen. Ein Nebenzähler kann nicht ohne einen Hauptzähler bestehen. Die Nebenzähler werden von den Grundstückseigentümern selbst eingebaut somit fallen hier keine Grundgebühren an.
Der Grund eines Einbaus von Nebenzähler ist die Messung des Trinkwassers, welches beim Verbrauchen nicht in den Kanal gelangt, z.B. Gartengießen, Tierhaltung, Winzer- oder Landwirtschaftsbetriebe. Der auf dem Nebenzähler angezeigte Verbrauch wird bei der Berechnung der Schmutzwasserbenutzungsgebühr vom Hauptzähler abgezogen.
Die VG-Werke gewähren jedem, gemäß dem § 23 Abs. 4 der Entgeltsatzung Abwasser, einen pauschalen Abzug bei der Schmutzwassergebühr von 10%.
Bei Mengen, die darüber hinaus abgesetzt sein sollen ist, dem § 23 Abs. 5 derselben Satzung nach, ein schriftlicher Antrag zu stellen.
In den meisten Anträgen werden wesentliche Angaben nicht gemacht, daher wird ein Antragsformular eingeführt. Dieser Antrag kann auch abgelehnt werden, wenn die geschätzten Mengen mit dem 10%-Abzug abgegolten sind, wenn Alternativen für die Trinkwassernutzung über Nebenzähler möglich sind oder das verbrauchte Trinkwasser dem Kanal zu zuführen ist.
Ein Antrag ist immer zu stellen, wenn ein neuer Nebenzähler installiert wird oder ein Zählerwechsel stattfindet.
Der Aufwand für die Verwaltung und Abrechnung der Nebenzähler ist nicht in der Grundgebühr enthalten, daher wird künftig für alle neuen und bereits bestehenden Nebenzähler eine Verwaltungsgebühr eingeführt.
Auf Grundlage des § 20 Abs. 2 der Entgeltsatzung Wasserversorgung wird die Verwaltungsgebühr für Nebenzähler auf 12 € im Jahr festgelegt. Die Gebühr wird ab dem 01.01.2022 fällig.
Ab der 7. KW
Nach dem Mess- und Eichgesetz (MessEG) vom 25. Juli 2013 sind wir verpflichtet, alle Wasserzähler in einem regelmäßigen Turnus zu wechseln.
In Kürze erhalten Sie die Verbrauchsabrechnung 2021 für Wasser und Abwasser mit Angabe der Vorauszahlung für das Jahr 2022.
Neue Regelung für das Auffüllen von Pools und Schwimmbädern
Trinkwasserversorgung in den Sommermonaten ist immer wieder ein Thema. Aktuell möchten wir Sie auf folgendes nochmals hinweisen:
Ab der 13. KW werden die Brauchwasserstationen in Horrweiler, St. Johann, Welgesheim, Wolfsheim und Zotzenheim wieder in Betrieb genommen.
Ab der 13. KW werden die Gärten wieder an das Wasserleitungsnetz angeschlossen.
Unser „bunter Vogel“ der VG-Werke Sprendlingen-Gensingen AöR stellt sich vor
Liebe Badegäste, Wir freuen uns sehr, dass wir unser Hallenbad am 13. September 2021 wieder öffnen können. Damit wir Ihnen und uns die größtmögliche Sicherheit bieten können, müssen wir uns alle an das Betriebs- und das Hygienekonzept halten.
Die Schwimmbadinnenbeleuchtung des sanierten Hallenbades in Gensingen wurde vom Bundesumweltministerium mit einem Zertifikat ausgezeichnet.
Der Betriebszweig Energieversorgung der VG-Werke beschäftigt sich seit Aufbau des Betriebszweiges in 2010 mit der Errichtung von Anlagen zur Gewinnung von regenerativen Energien.
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