Trinkwasserenthärtung

01.10.2012 | Blog Betriebszweig Wasserversorgung

In den Ortsgemeinden Badenheim, Sprendlingen, St. Johann und Wolfsheim

Die Verbandsgemeindewerke Sprendlingen-Gensingen AöR, Betriebszweig Wasserversorgung, informieren die Bürgerinnen und Bürger der Ortsgemeinden Badenheim, Sprendlingen, St. Johann und Wolfsheim.

Reduzierung der Wasserhärte

Wir versorgen unsere o.g. Ortsgemeinden mit Trinkwasser von den Stadtwerken Bad Kreuznach.

Zur weiteren Verbesserung der Trinkwasserqualität nehmen die Stadtwerke Bad Kreuznach die neue Enthärtungsanlage im Wasserwerk Stromberger Straße am 05.November 2012 in Betrieb. Damit erhalten unsere Kunden in den Ortsgemeinden Badenheim, Ortslage Sprendlingen, St. Johann und Wolfsheim weicheres Wasser.

Positiv wirkt sich das weiche Wasser auf die Lebensdauer von Rohrleitungen und den techn. Haushaltsgeräten aus, zu dem wird der Uran- und Nitratgehalt des Trinkwassers reduziert. Das Bad Kreuznacher Trinkwasser schmeckt gut, ist sehr gesund und erfüllt die strengen Qualitätskriterien der Deutschen Trinkwasserverordnung.

Mit dem Einbau der zentralen Enthärtungsanlage wird das Trinkwasser, welches wir beziehen, jetzt noch weicher. Statt wie bisher rund 20 Grad deutscher Härte (dH), wird der Härtegrad stufenweise bis Anfang Dezember auf rund 12 Grad dH gesenkt. Gleichzeitig wird der Nitratgehalt von derzeit 42 auf unter 25 Milligramm pro Liter (Grenzwert 50 mg/l) gesenkt und der Urangehalt von 8 auf unter 5 Mikrogramm pro Liter (empfohlener Grenzwert 10 Mikrogramm/Liter). Mit dem weicheren Wasser können Sie durch weniger Waschmittelverbrauch, weniger Wartung und einen geringeren Energie- und Chemiekalienbedarf, Kosten sparen und die Umwelt schonen.

Vorgehensweise:
In der ersten Stufe bis Ende November 2012 wird der Härtegrad von 20,8 Grad dH auf 16-17 Grad dH gesenkt. Ab Anfang Dezember 2012 folgt dann die zweite Stufe in der letztlich ein Härtegrad von 12 Grad dH erreicht wird. Dies entspricht einem Calciumgehalt von ca. 2,1 Millimol pro Liter. Damit liegt die Eingruppierung des Wassers nicht mehr bei „hart“, sondern liegt nach Wasch- und Reinigungsmittelgesetz bei „mittlerer Härte“ und die Veränderung des Wassers wird deutlich spürbar.

Das müssen Sie beachten:

1. Bei Wasseraufbereitungsanlagen
Viele Haushalte, Industriebetriebe und öffentliche Einrichtungen verfügen über eigene Enthärtungsanlagen. Diese Geräte müssen nun, abgestimmt auf die Herstellerangaben, auf die neue Wasserhärte eingestellt werden. Zudem bitten wir Sie zu prüfen, ob der Betrieb einer solchen Anlage noch erforderlich ist. Sofern Sie einen Weiterbetrieb planen, nimmt der Verbrauch an Betriebsmitteln, wie z.B. Regeneriersalz, merklich ab und Sie schonen damit die Umwelt.

2. Bei Haushaltsgeräten
Hauptsächlich sparen Sie Kosten, weil Ihre Geräte wie z.B. Waschmaschinen- oder Geschirrspülmaschinen weniger Reinigungsmittel, Regeneriersalz, etc. verbrauchen und sich gleichzeitig nicht mehr so viel Kalk bildet. Bitte denken Sie daran, auch diese Geräte und Ihre Dosierungen für Waschmittel etc. auf das weichere Wasser abzustimmen.

Wir weisen Sie darauf hin, dass wir Ansprüche jeglicher Art, die mit nicht sachgemäßer oder nicht erfolgter Umstellung bzw. Anpassung von Geräten an den veränderten Härtegrad des Wassers einhergehen, nicht annehmen können.

Bitte geben Sie diese Informationen gegebenenfalls auch an Ihre Mieter weiter.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung.

Verbandsgemeindewerke Sprendlingen-Gensingen AöR, Vorstand

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