Kundenservice

Nebenzähler zur Reduzierung der Schmutzwassergebühr

Antrag von Nebenzählern

Internationaler Weltwassertag am 22. März 2024
Das Recht auf Wasser ist ein von den Vereinten Nationen festgeschriebenes Grundrecht.
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Brauchwasser­stationen außer Betrieb
Ab der 44. KW sind die Brauchwasserstationen in Horrweiler, St. Johann, Welgesheim, Wolfsheim und Zotzenheim wieder außer Betrieb.
Gartenwasserzähler werden abgelesen und abgestellt
Ab der 44. KW wird die Wasserzuleitung für die Gärten abgestellt und die Wasserzähler abgelesen.
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Öffentliche Ausschreibung
Die Verbandsgemeindewerke Sprendlingen-Gensingen AöR schreiben für die Kanalinnensanierung in Welgsheim und Zotzenheim aus
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SEPA-Lastschriftmandat
für Grundbesitzabgaben / Hundesteuer / Frisch- & Schmutzwassergebühren.
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Wasser läuft - Wir sind dabei
Seit Mai 2021 gibt es die Informationskampagne der Wasserversorger in Hessen und Rheinland-Pfalz.
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Unser großes Wasser-Quiz
Mitmachen und tolle Preise gewinnen. Erfahrt alles zu unserem großen Wasser-Quiz und wie Ihr dabei helft, unser Trinkwasser zu schützen.
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Freibadsaison in Sprendlingen beginnt
Die Vorbereitungen für die Freibadsaison sind invollem Gange. Unser Team ist eifrig dabei, unser kleines aber feines Freibad auf Hochglanz zu bringen.
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Öffentliche Ausschreibungen
Hier finden Sie unsere aktuellen öffentlichen Ausschreibungen nach § 3 Abs. 1 VOB/A
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Neue Wassergebühren 2022
Folgende Gebühren für die Wasserversorgung im Bereich der Verbandsgemeindewerke Sprendlingen-Gensingen AöR wurden für das Jahr 2022 festgesetzt:
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Verbrauchsabrechnung 2020 und 2021
Der niedrige Steuersatz von 5% wird bei der Abrechnung für Wasser und Abwasser für das ganze Jahr 2020 angesetzt.
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Erfolgreiche Auszeichnung
Die Schwimmbadinnenbeleuchtung vom sanierten Hallenbad Gensingen wurde vom BMI mit einem Zertifikat ausgezeichnet.
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Feierliche Wiedereröffnung
Am 04.September 2020 wurde die Wiedereröffnung des Hallenbades im kleineren Kreis gefeiert.
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Nebenzähler – Antrag zur Reduzierung der Schmutzwassergebühr

Am 22.11.2021 wurde dem Verwaltungsrat der VG-Werke die Umstellung bei der Beantragung von Nebenzählern mitgeteilt. Die Änderung wird zum 01.01.2022 eingeführt und gilt nicht für noch gültige Nebenzähler.

Als Nebenzähler werden zusätzliche Wasserzähler bezeichnet, die neben dem Hauptzähler das verbrauchte Trinkwasser messen. Ein Nebenzähler kann nicht ohne einen Hauptzähler bestehen. Die Nebenzähler werden von den Grundstückseigentümern selbst eingebaut somit fallen hier keine Grundgebühren an.

Der Grund eines Einbaus von Nebenzähler ist die Messung des Trinkwassers, welches beim Verbrauchen nicht in den Kanal gelangt, z.B. Gartengießen, Tierhaltung, Winzer- oder Landwirtschaftsbetriebe. Der auf dem Nebenzähler angezeigte Verbrauch wird bei der Berechnung der Schmutzwasserbenutzungsgebühr vom Hauptzähler abgezogen.

Hierbei gilt folgendes zu beachten:

  1. Jeder Nutzer sollte den Verbrauch von Trinkwasser kritisch prüfen. Gibt es Alternativen zum Trinkwasserverbrauch? Für die Gartenbewässerung kann Regenwasser oder ein privater Brunnen verwendet werden.
  2. Weiterhin ist zu beachten, dass durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch in seinen Eigenschaften verändertes Wasser Schmutzwasser darstellt und einem Kanal zuzuleiten ist (Benutzungszwang nach der allgemeinen Entwässerungssatzung). Das betrifft unter anderem Wasser aus der Poolbenutzung. Demzufolge dürfen für diese Mengen an verbrauchtem Trinkwasser keine Schmutzwassergebühren erlassen werden, da diese Mengen dem Kanal zuzuführen sind. Eine Entnahme über den Nebenzähler ist nicht gestattet.

Die VG-Werke gewähren jedem, gemäß dem § 23 Abs. 4 der Entgeltsatzung Abwasser, einen pauschalen Abzug bei der Schmutzwassergebühr von 10%.

Bei Mengen, die darüber hinaus abgesetzt sein sollen ist, dem § 23 Abs. 5 derselben Satzung nach, ein schriftlicher Antrag zu stellen.

In den meisten Anträgen werden wesentliche Angaben nicht gemacht, daher wird ein Antragsformular eingeführt. Dieser Antrag kann auch abgelehnt werden, wenn die geschätzten Mengen mit dem 10%-Abzug abgegolten sind, wenn Alternativen für die Trinkwassernutzung über Nebenzähler möglich sind oder das verbrauchte Trinkwasser dem Kanal zu zuführen ist.

Ein Antrag ist immer zu stellen, wenn ein neuer Nebenzähler installiert wird oder ein Zählerwechsel stattfindet.

Der Aufwand für die Verwaltung und Abrechnung der Nebenzähler ist nicht in der Grundgebühr enthalten, daher wird künftig für alle neuen und bereits bestehenden Nebenzähler eine Verwaltungsgebühr eingeführt.

Auf Grundlage des § 20 Abs. 2 der Entgeltsatzung Wasserversorgung wird die Verwaltungsgebühr für Nebenzähler auf 12 € im Jahr festgelegt. Die Gebühr wird ab dem 01.01.2022 fällig.

Eine sympathische Symbolfigur

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