Kanalisation
im Bereich der VG-Werke Sprendlingen-Gensingen

Erst im 19. Jahrhundert waren die Kommunen für die Stadthygiene verantwortlich.
Bis zu diesem Zeitpunkt brachen regelmäßig Choleraepidemien in den Städten aus. Man stellte fest, dass das Abwasser in das Trinkwasser gelangte. Um dies zu verhindern, wurde eine Kanalisation eingeführt.
In unterirdisch verlegten Leitungssystemen wird heute Abwasser ein- und abgeleitet.
Die Leitungssysteme bestehen aus Rohren, zum Beispiel aus Kunststoff oder Steinzeug (Ton), Schächten, zum Beispiel aus Beton oder Mauerwerk. Öffentliche Kanäle haben in der Regel einen Durchmesser von 300 mm bis 1000 mm.
Vom Haus zum Kanal in der Straßenmitte führt die Hausanschlussleitung. Die Kanäle in der Straße liegen zwischen 2 Meter und 5 Meter tief unter der Straße. Die Eigentümer sind ab der Grundstücksgrenze für den Zustand der Grundstücksentwässerung zuständig.
Das Schmutzwasser und Regenwasser werden entweder getrennt (Trennkanalisation) oder gemeinsam (Mischkanalisation) abgeleitet.
Mischkanalisation heißt,
Schmutzwasser und Regenwasser werden zusammen in einem Kanal abgeleitet.
Trennkanalisation heißt,
Schmutzwasser und Regenwasser werden in separaten Leitungen abgeleitet.
In unserer Verbandsgemeinde überwiegt noch die Mischkanalisation, wobei Neubaugebiete seit circa 10 / 15 Jahren grundsätzlich im Trennsystem erschlossen werden.
Unser Kanalnetz in der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen hat eine Ausdehnung von ca. 120 km mit rund 15 Sonderbauwerken unter anderem Regenentlastungsanlagen und Pumpwerke sowie eine Vielzahl von Versickerungsmulden und Regenbecken.
Es ist von großer Wichtigkeit, dass diese Abwasserkanäle ständig intakt gehalten werden.
Damit das Abwasser störungsfrei abtransportiert werden kann, müssen turnusgemäß optische Inspektionen der Kanalisation durchgeführt werden. Sanierungsmaßnahmen am Kanalnetz sind erforderlich, um Abwasserleitungen und -kanäle abzudichten und das Fremdwasseraufkommen deutlich zu reduzieren. Zusätzlich wird das Kanalsystem im Bedarfsfall wieder statisch ernüchtert.
Immer wieder kommt es zu Schäden wie z.B. Risse, Scherbenbildung, Lageabweichungen, Verstopfungen, Wurzeleinwüchse, die zur Behinderung der Ableitungen führen. Im „worst case“ können starke Deformationen einer Kanalhaltung zu einer Verschlechterung der Statik und damit auch zur Hohlraumbildung, bzw. zu einem Einsturz führen.
Undichte Kanäle und Schachtbauwerke im Bereich der öffentlichen Abwasserentsorgung und der Grundstücksentwässerung können je nach örtlichen Gegebenheiten zur Infiltration von Grund-, Schichten- oder Sickerwasser in das Kanalsystem, bzw. auch zur Kontaminierung durch Exfiltration in den Untergrund führen.
Ein erhöhter Fremdwasseranteil wirkt sich zudem negativ auf die Kläranlagenleistung aus und kann, falls keine Gegenmaßnahmen durchgeführt werden, zu einem kostenintensiven Ausbau der Kläranlagen führen.

Die Kanalsanierung umfasst sowohl die Reparatur, Renovierung und Erneuerung.
Erneuerung
Wenn die Abnutzung des Kanals soweit fortgeschritten ist, dass keine Reparatur oder Renovierung technisch möglich und wirtschaftlich ist, muss der Kanal erneuert werden. Dies erfolgt meist in offener Bauweise, das heißt der Kanalgraben wird aufgegraben, der alte Kanal entnommen und ein neuer Kanal verlegt. Dies kann ebenso erforderlich sein, wenn es notwendig ist Kanäle mit größeren Dimensionen zu verlegen.
Renovierung
Bei der Renovierung von Abwasserkanälen hat sich das Linerverfahren bewährt. Dabei wird eine Art Schlauch (Inliner) in den Kanal eingezogen. Der „Alt“-Kanal bleibt bestehen und ist innen komplett neu ausgekleidet. Der Abwasserkanal ist dann in seiner Funktionsweise neuwertig. Hierzu ist es nicht notwendig die Straße aufzureißen.
Reparatur
Örtlich begrenzte Schäden wie undichte Muffen, Risse und schadhafte oder fehlerhafte Zuläufen, kann man mit Hilfe von Robotern sehr gute Sanierungserfolge erzielen.
Ihr Team der Abwasserbeseitigung
VG-Werke Sprendlingen-Gensingen AöR
(Stand 14.03.2017)
