Aufgaben des Verwaltungsrates der VG Werke Sprendlingen Gensingen AöR

Der Verwaltungsrat überwacht die Geschäftsführung des Vorstands. Er beschließt über die grundsätzlichen Angelegenheiten der Anstalt, soweit nicht gesetzliche Vorschriften etwas anderes bestimmen.
Der Verwaltungsrat entscheidet auch über die Abberufung des Vorstands und seiner Mitglieder.



Personen von links nach rechts:
Frau R. Glöde, Herr Klaus Heiner Walldorf, Herr Oliver Wernersbach, Herr Otmar Schwarz, Herr Hans Bergmann, Herr Jan Ott, Herr Edgar Daudistel, Herr Dr. Jochen Fischer, Herr Jürgen Wolf, Herr Sebastian Immesberger, Herr Bernhard Felmann-Wüstefeld, Herr Karl Heinz Weller, Frau Heidrun Göhl, Herr Gunter Dautermann, Herr Karlfried Pflug, Herr Andreas Hitzges, Frau Jutta Bucher, Manfred Scherer

Der Verwaltungsrat entscheidet insbesondere über:
- Den Erlass von Satzungen im Rahmen übertragenen Aufgabenbereiche
- Die Festsetzung der Abgaben und Entgelte
- sämtliche Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Beteiligung der Anstalt an anderen Unternehmen
- den vom Vorstand aufgestellten Wirtschafts- und Finanzplan und hierzu eventuell notwendige Änderungen
- die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses
- die Ergebnisverwendung
- die Bestellung des Abschlussprüfers
- die Entlastung des Vorstandes
- den Erlass und die Änderung seiner Geschäftsordnung
- die langfristigen Planungen
- die Festsetzung allgemeiner Bedingungen und Regeln für die Lieferungen und Leistungen (Entgelte)
Weitere Aufgaben des Verwaltungsrates siehe auch:
https://www.vgwerke-sg.de/kundenservice/satzungen
