Zählerablesung in Schächten

10.12.2025 | Blog Betriebszweig Wasserversorgung

In den letzten Tagen haben wir Sie wegen der Ablesung der Wasserzähler angeschrieben.

Gleichzeitig erreichen uns vermehrt telefonische Anfragen zur Ablesung der Wasserzähler in den Schächten.

Aus Erfahrungen ergibt sich, dass es hierbei häufig zu Unklarheiten zwischen dem Wasserversorger und den Kunden kommt.

Deshalb möchten wir Ihnen an dieser Stelle allgemeine Hinweise zum Thema
Wasserzählerschächte geben:

Unter bestimmten Umständen wurde der Wasserzähler in einen Wasserzählerschacht verlegt. Gründe hierfür können ein überlanger Grundstücksanschluss oder der fehlende ausreichende Raum für eine frostsichere Unterbringung des Wasserzählers sein. Seit mehreren Jahren setzen wir keine Ableser mehr vor Ort ein. Die Ablesung obliegt stattdessen den Objekteigentümern.

Es besteht laut Allg. Wasserversorungssatzung vom 01.06.2024, kein Unterschied in der Unterbringung des Wasserzählers, unabhängig davon, ob dieser im Schächtoder im anderen Verwendungsbereich installiert ist.

Wasserzählerschächte befinden sich im Privateigentum des Kunden bzw. Grundstückseigentümers,
der das versorgte Grundstück besitzt und mit Frischwasser versorgt wird.

Wir bitten Sie, sich bei Fragen zur konkreten Situation direkt an uns zu wenden.

Unser Ziel ist es, Klarheit zu schaffen und eine ordnungsgemäße Ablesung sowie einen sicheren Betrieb zu gewährleisten.

Ihre Verbandsgemeindewerke
Sprendlingeb-Gensingen AöR

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