Dies wurde in der 5. Verwaltungsratssitzung am 28. September 2025 beschlossen.
Die in der Verbrauchsabrechnung erfassten Nebenzähler werden für das Jahr 2025 letztmalig mit dem von Ihnen übermittelten Zählerstand zum Jahresende 2025 bei der Verbrauchsabrechnung berücksichtigt.
Die pauschale Absetzung des Schmutzwassers von 10% des Trinkwassers bleibt für alle Bürger unberührt.
Eine Genehmigung für einen Nebenzähler erhalten ausschließlich Landwirtschafts-, Winzer- oder Nahrungsmittelherstellungsbetriebe oder ähnliche, die nachweislich einen hohen Trinkwasserbedarf für die Herstellung von Erzeugnissen haben. Ebenso können Vieh- und Pferdehalter einen solchen Antrag stellen.
Alle Betriebe, die unter die oben genannten Regelungen fallen, müssen ab 01.01.2026 einen neuen Antrag stellen, welcher auf unserer Homepage (www.vgwerke-sg.de) abrufbar ist.
Verbandsgemeindewerke
Sprendlingen-Gensingen AöR
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