Transparent und leicht erklärt: Entgeltbescheid für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung

04.02.2022 | Blog Betriebszweig Wasserversorgung

Liebe Bürgerinnen und Bürger, Transparenz und eine klare Struktur sind für uns sehr wichtig. Nur so verstehen Sie Dokumente und Bescheide, die Sie von Behörden und Ämtern zugestellt bekommen. Wir gehen einen Schritt weiter und erläutern Ihnen die Wasser- und Abgabebescheide detailliert:

1. Kassenzeichen:
Anhand Ihres Kassenzeichens können wir Ihre relevanten Daten eindeutig identifizieren

2. Anschrift VG Werke etc.
Die Kontaktedaten der Verbandsgemeindewerke Sprendlingen-Gensingen AöR unter denen Sie uns erreichen können.

3. Empfänger:
Der/Die Eigentümer/in des Grundstückes (Gebührenpflichtige/r)

4. Abrechnung für den Zeitraum
Für diesen Zeitraum erfolgt die Abrechnung und Vorausleistungsanforderung

5. Objekt-Nr.
Hier sehen Sie, auf welches Grundstück sich der Bescheid bezieht.

6. Jahresbetrag neu
Hier sehen Sie die ermittelten Gebühren aufgrund Ihres Verbrauches des Jahres 2021

7. Jahresbetrag bisher
Hier sehen Sie die ermittelten Gebühren aufgrund Ihres Verbrauches des Vorjahres

8. Änderungsbetrag
Hier sehe Sie, ob sich aufgrund der ermittelten Gebühren und Ihrer bisher geleisteten Abschlagszahlungen für den Erhebungszeitraum eine Forderung oder ein Guthaben (-) ergibt.

9. Gesamtbetrag
Aus den vorher ermittelten Gebühren des Jahres 2021 und der Vorausleistung 2022 ergibt sich die zu zahlende Nachzahlung bzw. das zu erstattende Guthaben (-).

10. Offene Beträge/Gutschriften
Hier sehen Sie die zu zahlenden Beträge oder des zu erstattenden Guthabens, errechnet aus der Nachzahlung/Guthaben und des Betrages der Vorausleistung. Anhand dieser Beträge passen wir die zukünftigen Abschlagsbeträge an.

11. Fälligkeitstermine
Hier sehen Sie zu wann welcher Betrag gezahlt oder erstattet wird, unterteilt in die Veranlagungsjahre. Falls Sie, bei einem Guthaben, kein Sepa-Mandat erteilt haben, bitten wir um Kontaktaufnahme.

12. Verbrauchsermittlung
Hier sehen Sie Ihre Zählernummer, die Zählerart, den Zeitraum, den alten Zählerstand und den an uns übermittelten Zählerstand und Mengenermittlung die sich für den vorgenannten Zeitraum ergibt.

13. Abrechnung
Hier können Sie die Forderungen anhand des übermittelten Zählerstandes nachvollziehen, unterteilt in

  • Grundgebühr Wasseranschluss, beinhaltet den Wasseranschluss sowie die Instandhaltung und Reparaturen an den Wasserleitungen und Sonderbauwerken der Wasserversorgung.
  • Frischwasser, ermittelt den Frischwasserverbrauch anhand Ihres übermittelten Zählerstandes
  • Schmutzwassergebühr, wird ermittelt anhand des Frischwasserverbrauchs, weniger des allg. 10% Abzuges oder des ermittelten Verbrauches durch einen Nebenzähler

14. Vorausleistung bisher
Hier sehen Sie Ihre Vorausleistung des Vorjahres.

15. Änderungsbetrag
Hier wird die Nachzahlung oder das Guthaben ermittelt, aufgrund der vorausgegangenen Abrechnung und Vorausleistung.

16. Vorausleistung für 2022
Hier wird die Forderung aufgrund des Vorjahresverbrauchs ermittelt und angepasst.

Sie können auf die Grafik klicken, um diese zu vergrößern.

Bei Fragen und Hinweisen sprechen Sie uns gern an. Erreichen können Sie uns wie folgt: E-Mail: service@vgwerke-sg.de oder Telefon: 06701/201-600 Ihre Verbandsgemeindewerke Sprendlingen-Gensingen AöR

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