Zählerablesung für die Jahresabrechnung 2023/2024 der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung

28.11.2023 | Blog Betriebszweig Wasserversorgung

Liebe Bürgerinnen, liebe Bürger!

Anfang Dezember verschicken wir wieder die Ablesekarten zur Selbstablesung für die Wasserzählerstände im Haus, sowie die Gartennebenzähler.

Bitte lesen Sie den Zählerstand der Wasseruhr möglichst erst am 31. Dezember 2023 ab.

Die Wasserzählerstände können uns wie folgt übermittelt werden:

  1. Ablesekarte ausfüllen und an uns zurückschicken. Porto übernehmen wir.
  2. Per Internet
    Nutzen Sie das Formular zur Zählerstandserfassung.

Bitte melden Sie uns, den Wasserzählerstand bis spätestens 02. Januar 2024.

Alle bis dahin nicht gemeldeten Zählerstände werden gemäß unserer Allgemeinen Wasserversorgungssatzung, Abschnitt V, §20, vom 22.11.2021, geschätzt.

Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns an.
Wir sind Ihnen gern behilflich.
Ihr Team der VG-Werke
Sprendlingen-Gensingen AöR

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